Service- & Support-Bedingungen

§ 1 Geltung

1. Für die Leistungen, Lieferungen und Angebote der TMC Amplio GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt) an die Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“ oder auch nur einzeln „Kunde“ genannt) gelten im unternehmerischen Verkehr ausschließlich diese Service- & Support-Bedingungen (nachfolgend nur „Service-AGB“) sowie ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur (www.tmc-amplio.de/agb), soweit nichts anderes vereinbart ist. Vertragsbedingungen der Kunden oder sonstiger Dritter werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese Service-AGB sowie die sonstigen Geschäftsbedingungen der Agentur in ihrer bei Abgabe der Vertragsabschlusserklärung des Kunden aktuellen Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

3. Alle Angebote der Agentur sind freibleibend. Die Darstellung ihrer Produkte und Leistungen in Katalogen, im Internet oder auf sonstigen Vertriebsmedien stellen kein verbindliches Angebot dar.

4. Diese Service-AGB gelten insbesondere für Verträge über monatlich wiederkehrende Leistungen der Agentur in den Bereichen Entwicklung sowie Digitales Marketing, wie bspw. Pflege von Websites (insb. Softwareaktualisierungen, Backups, Durchführung von Tests), kontinuierliche Steuerung von Paid Advertising-Kampagnen (SEA und Social Ads), kontinuierliche Optimierung von Website (SEO), HubSpot Inbound Marketing Services, Hosting- sowie Tool-Bereitstellungen

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Maßgebend für Art, Umfang und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist die zwischen dem Kunden und der Agentur abgeschlossene Vereinbarung, mithin der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Auftragsbestätigung der Agentur und ansonsten das Angebot der Agentur. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die Agentur sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

2. Soweit nicht abweichend vereinbart, erbringt die Agentur die vereinbarten Leistungen während der Regelarbeitszeit, von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr – Feiertage in NRW ausgenommen.

3. Stunden-/Leistungskontingente: Ist für einen bestimmten Zeitraum ein bestimmtes Stundenkontingent vereinbart, ist der Kunde berechtigt, dies innerhalb des jeweiligen Zeitraums abzurufen. Soweit nach der Natur der jeweiligen Leistung kein Abruf erforderlich ist, entscheidet die Agentur über den konkreten Umfang der Leistungserbringung nach billigem Ermessen. Der nicht verbrauchte Teil des Kontingents verfällt am Ende eines jeden Einzelzeitraums und ist nicht auf die nachfolgenden Perioden übertragbar.

§ 3 Vergütung und Zahlung

1. Unsere genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 Prozent.

2. Soweit eine monatliche Pauschale vereinbart ist, ist sie jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig, sofern nicht abweichend vereinbart.

3. Beinhaltet die mit dem Kunden für die Leistungen vereinbarte Pauschale ein Stundenkontingent, wird die Vergütung unbeschadet des Umfangs der im Abrechnungszeitraum tatsächlich erbrachten Leistungen in voller Höhe fällig; der nicht verbrauchte Teil des Kontingents verfällt am Ende des Abrechnungszeitraums und ist nicht auf die nachfolgenden Perioden übertragbar.

4. Für vom Kunden beauftragte Dienstleistungen, die über den Umfang der pauschal abgegoltenen Leistungen hinausgehen, werden bei Fehlen abweichender Vereinbarungen nach Zeitaufwand berechnet. Es gilt der allgemeine Stundensatz der Agentur von derzeit 130,00 EURO (Anpassung vorbehalten) als vereinbart. Die Zeiteinheiten werden je angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) am Ende eines jeden Monats abgerechnet.

5. Die Agentur hat das Recht, die Agenturpreisliste / Stundensätze einmal im Jahr nach billigem Ermessen und der Entwicklung der für die Kalkulation maßgeblichen Faktoren anzupassen. Dabei hat die Agentur insbesondere steigende oder sinkende Beschaffungskosten sowie Entwicklungen rechtlicher Vorgaben zu berücksichtigen. Bei im Einzelnen sowohl kostensenkender als auch kostensteigernder Veränderungen der für die Kalkulation der Vergütung maßgeblichen Faktoren sind die Kostensenkungen mit den Mehrkosten so zu verrechnen, dass sich beide gleichermaßen auf die Änderung der Vergütung auswirken. Preiserhöhungen hat die Agentur dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitzuteilen. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.

6. Auslagen und eventuell anfallende Spesen gehen zu Lasten des Kunden.

7. Alle Rechnungen sind netto (ohne Abzug) sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zehn Werktage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1. Für Mängel seiner Leistungen haftet die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus gelten unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter www.tmc-amplio.de/agb zu finden sind.

2. Die Agentur ist für die Inhalte, die der Kunde eigenständig in die zur Verfügung gestellten Tools, Plattformen und Systeme pflegt, nicht verantwortlich. Ebenso übernimmt die Agentur keinerlei Haftung für kundenseitig implementierte Funktions- bzw. Designänderungen. Insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die aus der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

3. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Agentur gilt.

4. Für die Gewährleistung gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Für Kunden, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind, gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr für Schadenersatzansprüche gegen die Agentur und eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für alle übrigen Gewährleistungsansprüche.

§ 5 Laufzeit & Kündigung

1. Verträge über regelmäßig zu erbringende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines jeden Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt dabei 3 Monate. Die ordentliche Kündigung ist erst nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums zulässig.

2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt; der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen unbeglichen lässt. Jede Kündigung bedarf zumindest der Textform (§ 126 b BGB).

§ 6 Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.